AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH (Online-Shop)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über den OnlineShop unter https://shop.inkubit.com/ geschlossenen Verträge zwischen der INKUBIT BusinessSolutions GmbH (im Folgenden: INKUBIT) und dem Besteller ausschließlich; entgegenstehende odervon diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt,es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung. DieseAllgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder vondiesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an denBesteller vorbehaltlos ausgeführt wird.(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen INKUBIT und dem Besteller zwecks Ausführung diesesVertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündlich odertelefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit daher der nachträglichenschriftlichen Bestätigung durch INKUBIT.(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.(4) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs.1 BGB.(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Verkaufsbedingungen istmaßgeblich. Eine evtl. englische Version dient lediglich der Information.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop von INKUBIT stellt kein bindendesAngebot zum Abschluss eines Vertrags dar.(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons„Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Besteller ist andie Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.(3) INKUBIT wird den Zugang der Bestellung über die im Online-Shop abgegebenen Bestellungunverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme derBestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn INKUBIT die Bestellung durch eine Annahmeerklärungoder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt.(5) Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Waredurch unsere Geschäftspartner nicht geliefert werden kann, sieht INKUBIT von einerAnnahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüberunverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichenUmsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Versandkosten sind inden Preisangaben im Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallenderVersandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Besteller die Bestellungabsendet.(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohneAbzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichenRegeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.(3) Der Besteller kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl auf das im OnlineShop angegebene Konto per SOFORTÜBERWEISUNG überweisen oder per Kreditkarte bezahlen.(4) Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Minderungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wennseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von INKUBIT anerkannt sind.Außerdem ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sichder Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergibt.(5) Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlichUmsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevorder Besteller die Bestellung absendet.

§ 4 Lieferbedingungen - Lieferzeit

(1) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vomBesteller zu liefernden Unterlagen, Beistellungen oder sonstige zur Auftragsausführung erforderlichenGenehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbartenZahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden dieseVoraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht,wenn INKUBIT die Verzögerung zu vertreten hat. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter demVorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.(2) Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen aufa) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Pandemien oder ähnlicheEreignisse (z. B. Streik, Aussperrung),b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System von INKUBIT, soweit diese trotz Einhaltungder bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbarennationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstigerUmstände, die von INKUBIT nicht zu vertreten sind, oderd) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung von INKUBIT, verlängern sich die Fristenangemessen.(3) Kommt INKUBIT in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus einSchaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %,insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen desVerzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte.(4) Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auchSchadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen,sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer gegenüber INKUBIT etwa gesetztenFrist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der grobenFahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftetwird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten,soweit die Verzögerung der Lieferung von INKUBIT zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware zur Abholung bzw. zum Downloadbereitgestellt wird. Die Abnahme der Ware muss nach Bereitstellung erfolgen. Liefertermine werdennach Möglichkeit eingehalten und sind unverbindlich.(2) Die Ware hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglichvorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt demKriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedochnicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln,Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

§ 6 Software/Daten

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, gelten die jeweils zum Programm gehörendenLizenzbedingungen des Herstellers auch für den Besteller, der dies hiermit ausdrücklich akzeptiert. ImZweifel besitzt der Besteller lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbaresNutzungsrecht, welches auch zeitlich begrenzt sein kann. Innerhalb von Netzwerken gelten dieLizenzen lediglich für die vorher vertraglich vereinbarte Anzahl von Systemarbeitsplätzen, beim Fehleneiner Vereinbarung darüber gilt die Lizenz für lediglich einen Systemarbeitsplatz. Bei Verstoß gegendiese Nutzungsrechte haftet der Besteller in Höhe der dafür üblichen Vergütung.

§ 7 Microsoft Cloud Agreement (MCA)

In dem Fall, dass INKUBIT dem Besteller Microsoft Online Services-Lizenzen zur Verfügung stellen,ist die Annahme des Microsoft Cloud Agreement (MCA) und die Annahme der vorhandenenKundeneinladungs-URL erforderlich.Die MCA finden Sie unter folgender URL (Deutsche Version):https://download.microsoft.com/download/2/C/8/2C8CAC17-FCE7-4F51-9556-4D77C7022DF5/MCA2017Agr_EMEA_EU-EFTA_GER_Sep20172_CR.pdf

§ 8 Mängelhaftung

(1) Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nichtverweigern. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGBgeschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.(2) Für Sachmängel haftet INKUBIT wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahlvon INKUBIT unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einenSachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.(3) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang; entsprechendes gilt fürRücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) oder 634a Abs. 1 Nr. 2(Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangelssowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche desBestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten abGefahrübergang, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Diegesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleibenunberührt.(4) Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist im Falleeiner Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbundenmit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie desLieferscheins bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an INKUBIT in der Originalverpackungzu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von INKUBIT über.(5) Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden,die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. EinZurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist INKUBIT berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vomBesteller ersetzt zu verlangen.(6) Schlägt die dritte Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaigerSchadensersatzansprüche Nr. 9 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbartenBeschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nachdem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßigerBeanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.(8) Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von INKUBIT nicht befolgt, Änderungen an derWare vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht derOriginalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruchentfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o. ä. entfernt oder unleserlich gemachtwird oder Geräteverplombungen, Gewährleistungssiegel o. ä. verletzt sind.(9) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Diesgilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einerBeschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einervorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch INKUBIT. Eine Änderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehendeoder andere als in diesem § 8 geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sindausgeschlossen.(10) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft derBesteller die von INKUBIT gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es dem Besteller nur mit Zustimmungvon INKUBIT gestattet, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichenGewährleistungsansprüche auf INKUBIT zu verweisen.(11) In sonstigen Fällen haftet INKUBIT – soweit in den vorstehenden Regelungen anders geregelt –nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung desVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauendürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. Die Haftung für Schadensersatz für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von INKUBIT bis zurErfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die INKUBIT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprücheum mehr als 20 % übersteigt, wird INKUBIT auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil derSicherungsrechte freigeben; INKUBIT steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenenSicherungsrechten zu.(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oderSicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichenGeschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem KundenBezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenndieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.(3) Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungenaus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten einschließlich etwaigerSaldoforderungen sicherungshalber an INKUBIT ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungenbedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dassfür die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil derGesamtpreisforderung an INKUBIT ab, der dem von INKUBIT in Rechnung gestellten Preis derVorbehaltsware entspricht.(4) Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus derWeiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründetenAnhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, istINKUBIT berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kannINKUBIT nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist dieSicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung derSicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.(5) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat derBesteller INKUBIT unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigtenInteresses hat der Besteller INKUBIT unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen denBesteller erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.(6) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist INKUBIT nacherfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben derRücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeiteiner Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahmebzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durchINKUBIT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, INKUBIT hätte dies ausdrücklich erklärt.

§ 10 Sonstige Schadensersatzansprüche - Vertragsanpassung

(1) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, essei denn, dass INKUBIT die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich derSchadensersatzanspruch des Bestellers im Fall der Unmöglichkeit auf 10 % des Wertes derjenigenGegenstände, die aufgrund der Unmöglichkeit nicht geliefert werden können. Diese Beschränkung giltnicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteildes Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibtunberührt.(2) Sofern Ereignisse im Sinne von § 4 Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt derLieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von INKUBIT erheblich einwirken, wird der Vertragunter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nichtvertretbar ist, steht INKUBIT das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wennerforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will INKUBIT vondiesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat INKUBIT dies nach Erkenntnis der Tragweite desEreignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit demBesteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.(3) Soweit nicht anderweitig in diesen Verkaufsbedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüchedes Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden beiVertragsabschluss, wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubterHandlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit INKUBIT nach dem Produkthaftungsgesetz haftet,bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitendenAngestellten, bei Arglist, bei Nichteinhalten einer übernommenen Garantie oder wegen derschuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.(4) Der Schadensersatz bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypisch,vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorbezeichneten Fälle in Nr. 3vorliegt.(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungennicht verbunden.(6) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber INKUBIT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung gegenüber Angestellten,Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von INKUBIT.

§ 11 Datenschutz

INKUBIT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesererhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen,im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilunggemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Besteller mittels EDVgespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zur Verwendung der Daten findenSie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Gerichtsstand - Anwendbares Recht - Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von INKUBIT Gerichtsstand; INKUBIT istjedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens derVereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von INKUBITErfüllungsort.

§ 13 Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigenTeilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte füreine Partei darstellen würde.